OWG Nachrichten

OWG Nachrichten September 2019

Land ist nicht vermehrbar!

Durch unsere Zurückhaltung bei Landverbrauch für Neugebietsbauplanungen in Oststeinbek und Havighorst ist es gelungen, unseren Anspruch auf bewussten und nachhaltigen Umgang mit den sogenannten Potentialflächen gegenüber Grundstückseigentümern und Investoren durchzusetzen. Gegen unsere Stimmen im Gemeinderat wird nun trotzdem das Gewerbegebiet über den Willinghusener Weg hinaus Richtung Süden erweitert! Dass dadurch der Grüngürtel um Oststeinbek unterbrochen wird und Gewerbe an Wohngebiete heranwächst, hatten wir bereits in unseren Argumenten mehrfach abgelehnt!
Südlich dieser neuen Gewerbefläche ist eine Baulücke entstanden. Von dem Barsbütteler Weg, der Bestandsbebauung am Breedenweg, der in Planung befindlichen Seniorenwohnanlage und eben zu dieser neuen Gewerbefläche. Diese neue Situation hat uns bewogen, dass wir unter Berücksichtigung klar formulierter Auflagen die Zustimmung zu einem neuen Wohngebiet gegeben haben. Um bewusst dem Anspruch an Wohnraum für Oststeinbekerinnen und Oststeinbeker nachzukommen müssen im neuen Wohngebiet ein Teil geförderter Wohnraum in Miet- und Eigentumswohnungen realisiert werden. Das durch die neue Versiegelung entstehende Oberflächenwasser darf nicht zusätzlich über den Forellenbach abgeleitet werden. Die Verkehrsplanung für dieses Gebiet erfordert besondere Beachtung. Die Wohnungen sollten bevorzugt an Oststeinbekerinnen und Oststeinbeker vergeben werden. Der Öko-Ausgleich für dieses Vorhaben muss im Gemeindegebiet erfolgen! Ausgleichsflächen für Oststeinbeker Vorhaben müssen in Oststeinbek realisiert!
Auch mit diesen Ansprüchenmachen wir uns wieder stark für aktiven Umweltschutz.

Im nächsten Umweltausschuss werden wir den von uns angeregten Auwald an der Glinder Au weiter vorantreiben. Auf einer gemeindeeigenen Fläche sollte auch der für den Schulneubau erforderliche Ökoausgleich realisiert werden.

Ein Bürgerhaus für Havighorst?

Die OWG sagt dazu „JA“, aber die Planungen sollten Platz in der „Dorf“-Mitte finden. Das Haus sollte für alle Havighorsterinnen und Havighorster leicht und zentral erreichbar sein. Nach der gewünschten Verlegung der Feuerwehr und des Bauhofes wird es Möglichkeiten dazu geben. Die Grundstücke gehören ja der Gemeinde und stehen für neue Planungen dann zur Verfügung.