OWG Nachrichten

OWG Nachrichten Oktober 2019

Noch mehr Oberflächenwasser „marsch“ in den Forellenbach?

Diese Frage stellt sich uns, der Oststeinbeker Wählergemeinschaft, bei der Durchsicht der 548 Seiten, die als Vorlage für die Gemeindevertretersitzung am 30.09.2019 den Gemeindevertretern zur Erklärung des neuen Bebauungsplanen Nr. 42 (nördlich Bredenweg, südlich Willinghusener Weg, westlich Barsbütteler Weg) vorgelegt wurden. Es ist schon bemerkenswert, wie großzügig Fachplaner mit dem Thema Oberflächenwasser umgehen. Wie sollen wir als Politiker den Bürgerinnen und Bürgern klar machen, dass bei weiterem Starkregen, mit dessen Häufigkeit im Klimawandel auch in Oststeinbek zu rechnen ist, weitere Wassermassen dem Forellenbach durch neue Bebauungspläne zugeführt werden sollen? Die Fachplaner rechnen nach DIN1986 für die Entwässerung, zuletzt angepasst Mai 2016. Der letzte Starkregen in Oststeinbek fand für die Fachplaner damit gar nicht statt?!? Oder?
Schon vor Monaten hatten wir beantragt, eine zum Forellenbach alternative und entlastende Oberflächenentwässerung im Westen unseres Ortes, mal unabhängig von den Kosten, zu suchen. Ansätze gibt es ja heute schon, nur eben mit viel zu geringer Kapazität.
Eins sollte jedoch deutlich benannt werden. Bebauungspläne werden durch den Gemeinderat beschlossen und nicht von Fachplanern und Investoren. Und für die offensichtliche Verschlimmerungen mit immer mehr Oberflächenwasser im Forellenbach und den Folgen tragen diejenigen Ortspolitiker die Verantwortung, die solchen Plänen zustimmen. Bebauungspläne begründen für die Investoren Baurechte, ganz gleich, welche Folgeschäden da auch immer für Oststeinbek entstehen können.
Ein zusätzlicher Schulbus

Im Mai diesen Jahres hat die Oststeinbeker Wählergemeinschaft einen Prüfantrag an die Verwaltung gestellt, die Zumutbarkeit der längeren Fahrzeiten zur Schule nach Barsbüttel und Reinbek zeitlich bezogen auf die Straßenarbeiten an der Möllner Landstrasse zu untersuchen. Unser Antrag fand eine politische Mehrheit. Wir danken der Gemeindeverwaltung, dieses Thema ernsthaft laufend zu verfolgen.
Um dann auch kurzfristig einen zusätzlichen Schulbus einsetzen zu können, haben auch wir nun einen Betrag von 50.000 Euro für den Nachtragshaushalt als Verfügungsrahmen für den Bürgermeister beantragt. Auch von anderen Parteien ist nun ein solcher Antrag erfolgt. Wir bedanken uns, dass unser Anliegen doch soweit ernst genommen wurde.