Balkonkraftwerk, Solaranlage, Photovoltaik - (c) Pixabay

Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Förderung für 10.000 neue PV Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein

Das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ tritt in die zweite Phase ein. Nun sind nicht nur neue Förderbereiche wie Batteriespeicher und Ladesäulen an Mehrfamilienhaus-Stellplätzen inkludiert, sondern auch gemeinnützige Organisationen können am Programm partizipieren. Darüber hinaus können Bezieher bestimmter Transferleistungen von erhöhten Fördersummen profitieren, wobei die Zuschüsse für sie in vielen Fällen sogar verdoppelt werden. Das Hauptziel dieses Programms besteht darin, den Bewohnern Schleswig-Holsteins zu helfen, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu mindern und sie auf ihrem Weg zur Klimaneutralität in ihren eigenen vier Wänden zu unterstützen. Die aktualisierten Förderrichtlinien sind sowohl im Amtsblatt als auch auf der Webseite des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) zugänglich.

Ab dem 16. August, jeweils pünktlich um 8 Uhr, wird die Antragstellung für verschiedene Förderbereiche gestaffelt freigeschaltet. Die Fokussierung des Programms auf Heizungssysteme, die nicht auf fossilen Brennstoffen basieren, führt dazu, dass das Antragsverfahren für diese Kategorie am 16. August startet. Einen Tag später, am 17. August, öffnet das Fenster für Anträge zur Installation von Ladesäulen in Mehrfamilienhäusern, wobei in dieser Phase maximal 220 Anträge akzeptiert werden. Am 22. August folgt dann die Kategorie der Batteriespeicher, wobei für dieses Quartal Anträge von bis zu 350 Personen aus Schleswig-Holstein geplant sind.

Für PV-Balkonanlagen ist die Antragsstellung am 29. und 30. August zwischen 8:00 und 18:00 Uhr vorgesehen. Dabei werden bis zu 10.000 Anträge in diesem Zeitraum berücksichtigt. Bei den vorherigen Antragswellen für PV-Balkonanlagen gab es aufgrund der hohen Nachfrage technische Herausforderungen. In der Zukunft können pro Stunde etwa 500 Anträge gestellt werden. Um dies zu gewährleisten, wird ein digitaler Wartebereich eingerichtet, der sicherstellt, dass nur so viele Antragssteller gleichzeitig Daten eingeben, wie technisch machbar ist.

Eine Antragstellung ist im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein unter folgender Adresse möglich: https://serviceportal.schleswig-holstein.de