Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan Nr. 42 – Protokoll

Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 23.07.2020 in der Walter-Ruckert-Sporthalle

Wir haben das Protokoll während der Veranstaltung mitgeschrieben. Da die Fragen und Antworten teilweise sehr schnell aufeinander folgten, ist es natürlich möglich, dass uns Fehler unterlaufen sind.

Ergänzungen und Korrekturwünsche bitte über den Kontakt an uns senden!


Das Protokoll wurde während der Veranstaltung von uns mitgeschrieben. Die Namen der Bürgerinnen und Bürger wurden anonymisiert, es sei denn es liegt eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vor. Eine Präsentation wurde am Beamer vorgestellt, diese liegt der OWG jedoch nicht vor.

Mit einem * gekennzeichnete Fachbegriffe oder Abkürzungen werden am Ende der Präsentation erläutert.

Die Walter-Ruckert-Halle war gemäß Corona-Richtlinien mit 220 Plätzen bestuhlt worden.

Um 19:29 eine Minute vor Beginn, wurde der Einlass gesperrt, da die rund 220 Plätze alle belegt waren.

Anschließend wurden die Anwesenden Personen vorgestellt, darunter die Personen vom Planungsbüro Evers & Küssner Herr Evers, Herr Dirks, und ein Praktikant. Frau Eichholz für Erschließungsfragen. Für die Politik der Gemeinde war Bürgervorsteher Vorbeck und die Fraktionsvorsitzenden CDU, SPD, OWG, OstBek.Net sowie der Seniorenbeirat Dieter Schlenz und Westermann selbst anwesend, oder wurden vertreten.

In einem Luftbild stellte der Bürgermeister Hettwer die aktuellen Planungen und die möglichen Planungen, darunter den Flächennutzungsplan und Landschaftsplan der Gemeinde Oststeinbek vor. Herr Evers vom Planungsbüro stellte den Bebauungsplan 42 vor.

Bisher seien auch schon einige Stellungnahmen eingegangen, wovon einige von großer Sachkenntnis zeugen.

Der Anlass für BPlan 42, ist der demographische Wandel, die steigende Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnraum sowie die Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen.

Der BPlan 42 wurde zum zweiten Mal vom 02.06. bis 03.07.2020 ausgelegt.

Herr Evers weisst darauf hin, dass der Bebauungsplan nur die Flächen regelt, die dort auch eingezeichnet sind. Einige Stellungnahmen bezogen sich auch auf Themen, die außerhalb der Flächen liegen.

Im BPlan42 handelt es sich um ein eingeschränktes Gewerbegebiet. Nur emissionsarme Betriebe dürfen sich dort ansiedeln. Die südlich angrenzenden Wohngebiete sollen nicht durch die Gewerbeflächen beeinträchtigt werden. In den Baugrenzen werden Nebenanlagen, überdachte Stellplätze und Garagen östlich GEe2 (Knickschutz) ausgeschlossen. Sowie werden zwei Bäume geschützt.

Allgemeines Wohngebiet durch Maßfestsetzung, Grundflächenzahl* 0,4; Geschossflächenzahl* 1,2; Maximale Geschossigkeit 3; Maximale Gebäudehöhe 44 m üNHN* (WA 1) und 42 m üNHN* (WA 2) dies entspricht ca. 17 m bzw. 15 m Gebäudehöhe.

Gewerbegebiet, Grundflächenzahl* 0,85 West, 0,8 Ost; Geschossfläche* 2,4 West, 1,25 Ost, Oberkante 49 m üNHN* entspricht ca. 20-22 m Gebäudehöhe. Es wird keine Geschosszahl festgelegt, um es für Gewerbe flexibel zu halten.

Neue Erschließungsstraße südlich Willinghusener Weg; Stichstraße mit Wendekehre zu den Wohngebieten – südlicher Teil davon als Mischverkehrsstraße Gehrecht im Süden als Fuß- und Radwegeverbindung.


Grünplanung

Überwiegender Erhalt der bestehenden Knickstrukturen

Sicherung durch Knickschutzstreifen und Abstandsgrün

Grünkorridor zwischen Wohnen und Gewerbe

Gemeinschaftsgarten im Westen (ca. 2.100 m², 30 m breit)

Abstandsgrün im Osten (15 m breit, 15 m südlicher der Planungsgrenze gemäß FNP*)

Festsetzung von Dachbegrünung in allen Baugebieten.


Die Fachplanungen wurden durch Frau Eichholz vorgestellt.

Der Verkehr soll über die neue Erschließungsstraße südlich Willinghusener Weg, für die Erschließung nur vom Westen, sowie eine Stichstraße mit Wendekehre zu den Wohngebieten. Kreisel im Osten, dieser soll eine eventuell ÖPNV-Erschließungen ermöglicht.

Bedeutet, dass der Verkehr über den Willinghusener Weg zu- und auch wieder abfließen soll.

Der Lärm wurde durch Immissionsorte untersucht. Es gibt bereits Vorbelastungen durch das vorhandene Gewerbe. Die entsprechenden Überschreitungen wurden dabei berücksichtigt.

Daher wird in der Planung vom BPlan42 eine Sektoreneinteilung mit der Kontingentierung (Beschränkungen) des Lärms vorgenommen.

Sie ging auch auf die vorliegenden Stellungnahmen ein, was die Emissionsgrenzen angeht. Mehr dazu im Fragenteil.

Die Entwässerung. Ableitung in vorhandenes Regenwassernetz des Willinghuseners Weges. Gedrosselte Ableitung in den Hegengraben. Rückhaltung durch naturnah gestaltende Mulden und unterirdische Rückhalteeinrichtungen in den Parkplatzbereichen. Mit dem Zweckverband und unteren Wasserbehörde wurden Vereinbarungen getroffen.


Stellungnahmen

Es sind 20 Stellungnahmen eingegangen. Breites Spektrum an Argumenten. Die wichtigsten Punkte werden herausgegriffen.

 

Kritik: Die Planung neuer Gewerbegebiete ist nicht erforderlich.

Antwort: Anhaltend hohe Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen in Oststeinbek (gilt für bestehende Betrieb und Neuansiedlungen von Unternehmen)

 

Kritik: Das bestehende Gewerbegebiet könnte anderswo erweitert werden

Antwort: Gute Lage. Dicht zur Autobahn, liegt zwischen zwei besiedelten Bereichen.

 

Kritik: Das Gebiet dient der Naherholung

Antwort: Ja, allerdings eher untergeordnete Naherholungsfunktion. Landwirtschaftliche Fläche -> liegt mehrere Monate brach. Betreten wird geduldet -> aber keine öffentlichen Flächen

Oststeinbek hat andere, wesentlich höherwertigere Naherholungsgebiete.

 

Kritik: In der Planung BP42 wurde eine mögliche Bebauung nördlich des Breedenweg nicht berücksichtigt

Antwort: Aufstellungsbeschluss für Bebauung nördlich Breedenweg (B-Plan 45) B-Plan 42 bereits konkrete Bauleitplanung und 3. Auslegung

 

Kritik: Es ist eine Durchfahrt durch den Barsbütteler Weg geplant/vorgesehen, er kann den Verkehr nicht bewältigen.

Antwort: Durchfahrt für PKW und LKW wird nicht ermöglicht. Schranke verhindert Durchfahrt. Schulbussen soll die Durchfahrt ermöglicht werden.

 

Kritik: Alternative Umschließung neue Straße parallel zur Kampstraße

Antwort: Beschlusslage der Gemeinde lehnt die Trassenführung ab. B-Plan schließt diese Variante jedoch auch nicht aus.

 

Kritik: Der Verkehr, der im Zuge der Planungen entsteht, ist nicht absehbar.

Antwort: Verkehrsprognose liegt vor. Statistiken und Vorschriften geben diese vor.

 

Kritik: Das Verkehrsgutachten geht von weniger Arbeitsplätze als früher aus.

Antwort: frühere Planung sah einen sehr verdichteten Bürostandort vor. Aktuellen Planung sieht einen Nutzungsmix aus unterschiedlichen Gewerbearten (auch Büro) vor.

 

Kritik: Durch Durchfahrt Lärm Barsbütteler Weg

Antwort: Gibt keine Durchfahrt, daher kein Lärm

 

Kritik: Emissionskontingente sind unwirksam, fehlen von gebietsübergreifender Gliederung

Antwort: Die Festsetzung von Kontinenten dient dem Schutz der vorhandenen Bebauung. Die Gemeinde Oststeinbek verfügt über Gewerbebiete, in denen es keine Beschränkungen in Bezug auf den Schallschutz gibt.

 

Kritik: Gewärtige Vorbelastungen durch Gewerbelärm zu niedrig bewertet

Antwort: In der DIN 18005: Lücke im Protokoll, da die Antworten zu schnell gegeben wurden

 

Kritik: Durch Winkelabhängigen Zusatzkontingente wird es in der neuen Schule lauter….

Antwort: Gemäß Gutachten keine höhere Lärmbelastung zu erwarten.

 

Kritik: Die Versiegelung verschlechtert die Entwässerungssituation

Antwort: Ist: Versickerung im Teilgebiet Ost aufgrund der Bodenverhältnisse derzeit kaum möglich Keine Einrichtung zur Oberflächenwasserableitung

Plan-Zustand

Entwässerungsmaßnahmen / Rückhalteeinrichtungen, geregelte und gedrosselte Einleitung

 


FRAGEN

F: Frau S. – Stellungnahme zur Kontingentierung.

Konkrete Gebiete müssen genannt werden. Warum präsentieren Sie einen Plan, der gegen die Rechtssprechung verstößt?

A: Planer hat das Urteil studiert. Man muss die Begründung lesen. Guter Hinweis. In der Schlussfolgerung kommt er zu einem anderen Ergebnis. Wird der Sache auf den Grund gehen.

Nachfrage: Lärmkontingentierung korrekt?

A: Ja hält einer Überprüfung statt.

 

F: Herr K. – Stellungnahme abgegeben.

Was ist das Leitinteresse für BP 42? Finanzielle? Nachfragen aus dem Gewerbebereich?

Gab es Vorsprache mit den Bauleitplaner? Wenn wir nicht einverstanden sind, wie sieht es mit einer Normenkontrollklage aus? Gefälligkeiten?

A: Seniorenwohnen damals. Viele Ideen, viele Pläne. Die fiskalen Pläne sind nicht maßgeblich. Jedoch die Wirtschaftskraft in allgemeiner Form. Darf jedoch nicht der Hauptpunkt sein.

Das FAG* wird zu Mehrbelastungen führen. Gebiet soll repräsentative Büros ermöglichen. Hochwertiges Gewerbegebiet, Büroräume. Die Mehrheit der Vertreter in der Politik hat, mit dem durch die Wahl gegebenen Vertrauensvorschuss, so entschieden. Bei jeder Planung gibt es immer Belastungen.

 

F: Herr Greye OWG – Mehrere Fragen

BPlan 45 wurde heute mehrfach angesprochen. Am 24.02. empfahl der Bauausschuss der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss

Am 23.03. hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss des BPlan 45 gefasst und die Verwaltung explizit beauftragt:

 

  • Die Bürger frühzeitig zu informieren
  • Das gesamte Gebiet BPlan 42 und 45 gemeinsam städteplanerisch zu betrachten!

 

Warum ist vier Monate nichts passiert?

Warum hat wurde der Verantwortliche Investor für den BPlan 45 nicht eingeladen und informiert? Die Bürger sollten informiert werden?

Warum wurde keine gemeinsame Betrachtung von Lärm und Verkehr vorgenommen?

 

Die OWG wurde für Ihren Flyer heftig Kritisiert.

Wieviel Arbeitsplätze sind auf 30.000 qm Bürofläche möglich? Gemäß ASR A1.2* sind es über 2000.

Letzte Frage: Nachfrage nach Gewerbefläche, Nachfrage nach Wohnungen?

Die Gemeindevertretung hat sich entschlossen einige Potzenzialflächen für Wohnbebauung zu streichen. Wir können der hohen Nachfrage aus Hamburg nicht gerecht werden.

Warum versuchen wir das im Gewerbebereich?

Warum machen wir die Planung so großzügig? Warum geht es nicht auch etwas kleiner?

A: Großzügig, Ausgenutzt werden die Flächen, Höhe mitbenutzen. Maximale Höhe, Bürgermeister richtet sich danach was die Gemeindevertretung beschließt. Sind 22 Meter nötig? Diskutieren in der GV. Bürgermeister sprach von Gebäudehöhen auf Baumwipfelhöhe. Die Gemeindevertretung beschließt das.

Warum BPlan 45, nicht weiter geplant? Personalengpässe, Zwei Leute verloren, Corona, daher wurden die laufende Pläne weitergemacht. Planer werden ausgesucht für BPlan45.

Von der Verwaltung ist man nicht gegen den BPlan 45.

Frau Eichholz: 2.000 Arbeitsplätze auf einer falschen Grundlagen gerechnet. Die genaue Zahl der maximal gesetzlich möglichen Arbeitsplätze wird von Ihr nachgereicht.

 

F: Herr M., Sprecher der BI Barsbütteler Weg, so eine Veranstaltung hätte am Anfang der Planung stattfinden sollen. Verfahren ist abgeschlossen. Nicht planen gegen die Bevölkerung. 80 % der Einwohner in diesem Teil Oststeinbeks sind gegen den Plan. Was ist die Aussage zum Barsbütteler Weg? Hier wurde verschiedene Aussagen aufgezählt.

A: Anwohnerparken, Fahren über den Barsbütteler Weg so unattraktiv wie möglich machen.

Gegen die Bevölkerung, nein! Die politische Vertretung der Bürger läuft über die Gemeindevertretung. Die Entscheidung wurde in der Politik getroffen.

 

F: Herr B. Informationsveranstaltung gut, aber zu spät. Frühere Einbeziehung. Stärkeres Publizieren. Keine Struktur, wer kommt denn später? Kompetenz der Gemeinde wurde an den Projektentwickler abgegeben was die Struktur angeht. Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Nur ein kleiner Teil der Gewerbesteuereinnahmen bleiben in der Gemeinde, 80 % gehen an Bund, Land, Kreis.

A: Schätzt die Stellungnahme. Das mit der FAG* in der Vergangenheit richtig, aber für die Zukunft falsch. Gewerbesteuerumlagensatz ist gesenkt worden. 2021/2022 durch Nivellierungsatz* 3-4 Mio. weniger Einnahmen. Alternative Hebesätze anheben. Dann gehen die Firmen, die nicht wirklich hier sind.

Jetzt wird eine Dritte Auslegung erfolgen. Normal sind zwei.

Sehen wie das Wohl der Gemeinde vorangeht, die Politik muss sich Gedanken machen.

 

F: Herr B. – Schranke Barsbütteler Weg? Wann wird die Schranke aufgehoben?

A: Barsbütteler Weg nicht geeignet betrachtet worden. Busunternehmen ansprechen damit der Schulbus durchkommt, mit Fernbedienung für die Schranke. Prüfen, ob das Unternehmen da überhaupt durch will.

 

F: Frau F. – Es ist keiner vom Seniorenbeirat dabei. Firma Stölten vor zwei Jahren Präsentation. Angebot für Seniorengerechtes Wohnen zu gering. Bauprojekt für Senioren wichtig. Ein Statement, keine Frage

 

F: Herr W. – Wenn BPlan 42 so realisiert wird. Wenn die Interessenten Schlange stehen, wie verhält sich die Gemeinde, wenn einer eine große Fläche will.

A: Im Erstzugriff hat die Gemeinde begrenzten Einfluss. Aber das ist bei jedem so. Wenn sich Eigentumsverhältnisse ändern, keine Einflussmöglichkeiten mehr

 

F: Herr Greye OWG – Bruttogeschossfläche über 30.000 m²– Wie viele Arbeitsplätze sind per Gesetz möglich? Der gesamte Verkehr soll über den Willinghusener Weg laufen?

Als die Sportsfreunde Ihr Fitnessstudio eröffnen wollten, hieß es seitens der CDU-Fraktion, dass der Willinghusener Weg jetzt schon überlastet ist. Was hat sich da geändert? Wie soll der zusätzliche Verkehr bewältigt werden?

A: B-Plan Änderung Sportsfreunde, muss man ändern.  Arbeitsplatzzahl wird Frau Eichholz ermitteln. Wird in der Stellungnahme der Einwendungen drin stehen.

 

F: Seniorenwohnen, Auftrennen der Pläne? Zulässigkeit der Kontingentierung. Nimmt die Gemeinde einen Rechtsanwalt?

A: Planer werden durch die Investoren bezahlt. Jedoch ist die Gemeinde der Auftraggeber. Zweitmeinung wird noch diskutiert werden.

 

F: Herr H, Was ist mit der Schranke Barsbütteler Weg?

A: Schranke bleibt zu. Wenn die GV was anderes beschließt, legt der Bürgermeister sein Veto ein.

 

F: Frau O. Warum wurden die Baupläne zusammengelegt? Menschen sind faul, Parken in den angrenzenden Wohngebieten. Parksituationen angespannt. Was wird dagegen gemacht? Was wird für die Erholungsräume gemacht?

A: Zusammenlegung. Verschiedene Planer waren drauf. Parallelverfahren. Verschiedene Planer…

Mit einer Planung dann durchgehen. Parken. Landschaftsplanung. Flächennutzung Oststeinbek/Havighorst Feuerwehr und Bauhof

 

F: Herr B. –  Warum wird der Grüngürtel durchbrochen. Welche Pläne hatte der vorherige Grundstückseigentümer?

A: Wollte nur Wohngebäude.

Ende 21:45 Uhr


Themen

  1. Gemeindliche Entwicklung im Umfeld (Hettwer) 2. Grundzüge des Bebauungsplans (Herr Evers) 3. Fachplanungen (Frau Eichholz) 4. Hauptanmerkungen im Rahmen der erneuten Auslegung
  2. Erforderlichkeit der Planungen (Evers)
  3. Bebauung nördlich Breedenweg (Evers)
  4. Verkehr (Eichholz)
  5. Lärm (Eichholz)
  6. Entwässerung (Eichholz)

Presse Glinder Zeitung Frau Kuhlmann
Investoren Herr Stölten, Gewerbegebiet Herr Scheck, Herr Eggert, Bauamt Frau Grimm-Meyer, Frau Jänicke Harder


Danksagung:

  • Dank an die Verwaltung für die Organisation
  • Dank an Herrn Stölten für die leihweise zur Verfügung Stellung des Beamer´s für die Präsentation
  • Dank an Christopher Bohlens für die Protokollführung

*üNHN über Normalhöhennull (über dem Meeresspiegel)

*Die Grundflächenzahl (§ 19 BauNVO) gibt den Flächenanteil eines Baugrundstückes an, der überbaut werden darf; sie wird mit ein oder zwei Dezimalstellen angegeben, beispielsweise:

  • GRZ 0,3 = 30 % der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Beispielrechnung: Grundfläche der baulichen Anlagen (140 m²): Fläche des Grundstückes (500 m²) = 0,28 (somit GRZ von 0,3 unterschritten)

Bei der Ermittlung der GRZ nach § 19 BauNVO werden, beginnend mit der Fassung von 1990[1], die Grundflächen aller baulichen Anlagen, wie Gebäude, Nebenanlagen und befestigte Flächen voll angerechnet. Die zulässige Grundfläche darf durch die Nebenanlagen im Regelfall um bis zu 50 % überschritten werden (maximal aber nur bis GRZ 0,8). Quelle:Wikipedia

Die Geschossflächenzahl (§ 20 BauNVO), abgekürzt GFZ, gibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstücks an. Die GFZ ist eine dimensionslose Größe und wird mit ein oder zwei Dezimalstellen angegeben. Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz oder teilweise mitzurechnen oder ausnahmsweise nicht mitzurechnen sind.

Beispielrechnung: Alle Geschossflächen zusammen (400 m²): Fläche des Grundstücks (500 m²) = 0,8

Beispiel: Ein Grundstück hat eine Fläche von 500 m² und eine GFZ von 1,0. Die Summe der Geschossfläche in allen auf dem Grundstück befindlichen Gebäuden darf somit ebenfalls 500 m² betragen. Man könnte beispielsweise ein viergeschossiges Gebäude mit jeweils 125 m² Geschossfläche pro Geschoss errichten (4 × 125 m² = 500 m²). Hätte dasselbe Grundstück eine GFZ von 0,5, würde die maximal zulässige Summe der Geschossflächen 250 m² betragen (500 m² × 0,5 = 250 m²). Bei einer GFZ von 1,2 dürfte eine maximale Geschossfläche von 600 m² errichtet werden (500 m² × 1,2 = 600 m²). Quelle:Wikipedia

*FNP Flächennutzungsplan

*FAG Finanzausgleichsgesetz

*ASR A1.2 Gesetz zur technischen Regelung von Arbeitsräumen

*Nivellierungssatz Für die Ermittlung der Steuerkraftzahlen für die einzelnen Realsteuern wird nach §10 Abs. 2 des FAG* jeweils ein für alle Gemeinden geltender einheitlicher Hebesatz (Nivellierungssatz) zugrunde gelegt.

Vereinfacht. Das Land berechnet die von den Gemeinden zu entrichtenden Abgaben anhand eines einheitlichen Hebesatzes. Liegt eine Gemeinde, wie z.B. Oststeinbek unter diesem einheitlichen Hebesatz, werden die Abgaben mit dem höheren Satz berechnet. Es müssen dann Zahlungen für Einnahmen geleistet werden, die nicht vorhanden sind.

** Sehr vereinfachte Darstellung mit eigenen Worten, keine Rechtsberatung.

Es ist allgemein bekannt, dass die OWG als einzige Fraktion gegen den BPlan42 gestimmt hat. Wir haben uns trotzdem sehr darum bemüht, dass Protokoll neutral zu formulieren. Wenn Sie Fragen zur Veranstaltung, unserer politischen Arbeit haben, oder sich Einbringen möchten, senden Sie uns gerne eine Nachricht.

Stefan Greye, Vereinsvorsitzender der Oststeinbeker Wählergemeinschaft e.V.