Die OWG e.V. sieht die Notwendigkeit für den Neubau einer Feuerwehr in Havighorst, jedoch nicht an der geplanten Stelle.
Die OWG e.V. hat dem Kauf des Grundstücks für gemeindliche Zwecke zugestimmt, da die Planung der Feuerwehr und des Bauhofs ansonsten nicht weitergegangen wäre und zu dem Zeitpunkt seitens Fachplanern keine Erkenntnisse vorlagen. Die Leistungsphasen 1 und 2 dienen dem Zweck der Überprüfung der Machbarkeit, auf deren Basis über den Fortgang von Projekten entschieden wird.
Die Starkregenereignisse 2024 und die in den Leistungsphasen 1 und 2 erbrachten Erkenntnisse und Argumente des Architekten zeigen, dass mit einer Überflutung des Grundstücks ohne kostentreibende Gegenmaßnahmen zu rechnen ist (Seite 7/11, Mitte, Dohse & Partner).
Aber auch die ablehnende Haltung der Bürgerinnen und Bürger und die jüngsten Äußerungen des ehemaligen Gemeindewehrführers unterstreichen unsere Forderung, von dem Vorhaben an diesem Grundstück abzusehen.
Es gibt bereits heute aus den Leistungsphasen 1 und 2 bekannte Hürden und Kostentreiber:
- Notwendige Geländeaufschüttung und entsprechende Abfangung zu den Nachbarn
- Erhöhte Notwendigkeit der Pfahlgründung im Bereich des Feuerwehrgebäudes gegenüber der ursprünglichen Machbarkeitsstudie
- Schutz der Bestandsbäume und Wurzeln
- Schwerlast befahrbare Verrohrung für das Regenrückhaltebecken des Neubaus und des kommunalen Regenrückhaltebeckens
- Gefahr für die hinter dem Gebäude parkenden Autos
- Materialauswahl wegen einer potentiellen Überschwemmungsgefahr bereits jetzt eingeschränkt
- Abstände zu den benachbarten Grundstücken grenzwertig und nur durch erhöhten Planungsaufwand zu realisieren
Die Realisierung des Regenrückhaltebeckens (RRB) auf der angedachten Fläche ist zwingend notwendig. Es ist die einzige Fläche, auf der ein RRB kurzfristig und rechtssicher realisiert werden kann, da sie sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Alle anderen technisch möglichen Flächen befinden sich in Privatbesitz. Dort bestehen entweder keine Verkaufsabsichten oder es werden Bedingungen gestellt, die für die Gemeinde nicht akzeptabel sind. Wer in den nächsten fünf Jahren ein RRB möchte, kann es nur auf dieser Fläche realisieren!
Alle weiteren Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen machen ohne ein funktionierendes RRB keinen Sinn.
Die heute in der Planungsphase 2 veranschlagten Kosten übersteigen die vom Land SH zur Verfügung gestellten Musterfeuerwehren (Musterfeuerwehrhaus) erheblich!
Somit bleibt zusammenfassend zu nennen:
- Die Fläche ist im Eigentum der Gemeinde.
- Die Gemeinde kann den Bebauungsplan (B-Plan) entsprechend anpassen – solange eine politische Mehrheit dafür ist und die baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
→ Damit kann sie das Baurecht für eine RRB (Regenrückhaltebecken) an diesem Ort schaffen.
Wir müssen günstiger planen und bauen, aber dabei auch nicht die Kooperation mit der Oststeinbeker Feuerwehr außer Acht lassen. Eine Feuerwehr in Not hilft niemandem. Ein Neubau auf der Seite auf der sich die Wache schon befindet wäre sinnvoller, da dieser gewohnte Standort – sobald wir das Regenrückhaltebecken haben – regensicherer ist und das Ortsbild kaum verändert. Wir befinden uns noch in einer frühen Planungsphase und könnten jetzt noch den Standort ändern.
Daher hat die OWG-Fraktion in der letzten Gemeindevertretung gegen das Projekt auf der geplanten Fläche gestimmt.