Natur- und Klimaschutz ist uns besonders wichtig
Aktuell hören wir viele Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über gefällte Bäume an den Wegen in unserer Feldmark, besonders entlang des Golfplatzes.
Die Oststeinbeker Wählergemeinschaft OWG macht sich immer wieder stark für den Erhalt der Natur, doch gibt es, zu unserem großen Bedauern, Grenzen, über die die Politik so einfach nicht wegkommt. Norddeutsche Knicks am Wegesrand sind ein besonders wichtiger Teil für die Naherholung für Mensch und Tier. In der Knickschutzverordnung ist vorgeschrieben, dass und wie der Landwirt oder der Pächter alle 10 bis 15 Jahre Bewuchs schneiden und Bäume fällen kann und sollte. Wenn er das über Jahrzehnte entgegen der Verordnung nicht macht, wachsen die Bäume zum Wohle der Spaziergänger immer größer, schöner und erholsamer. Das ist eigentlich auch gut und dient der Naherholung für die Allgemeinheit. Wenn dann jedoch Totholz oder der Eichenprozessionsspinner die Verkehrssicherheit der Erholungssuchenden auf öffentlichen Wegen zu gefährden droht, ist aus unserer Überzeugung die Erhaltung gesunder Bäume am Wegesrand für das Allgemeinwohl eine Aufgabe und Pflicht der Gemeinde. Es kann nicht einzelnen Grundstücksbesitzern aufgelastet werden.
Wenn die Gemeindeverwaltung jedoch mit Ordnungs- und Gerichtsverfahren den Grundstücksbesitzern oder Pächtern die Aufgaben und Kosten zum Erhalt der Verkehrssicherung auflastet, muss man sich eigentlich nicht wundern, wenn diese sich an die Knickschutzverordnung erinnern und den Knick ordnungsgemäß „knicken“, also bis auf die Überhälter die Bäume absägen. Die Oststeinbeker Wählergemeinschaft hat sich in der Politik immer dafür ausgesprochen, in dieser Angelegenheit keine Ordnungsmaßnahmen zu veranlassen und einen kooperativen Weg zu suchen. Leider erfahren wir als Politiker oft erst zu spät von den Aktivitäten der Verwaltung, um dann noch politisch reagieren zu können.
Wir fordern die Gemeinde auf, auch in der Naherholung für das Allgemeinwohl zu sorgen und die Verantwortung und letztlich auch die erforderlichen Kosten für den Erhalt der Verkehrssicherheit auf allen für die Bürgerinnen und Bürger zugänglichen Wegen auf dem Gemeindegebiet vollständig zu übernehmen. Das ist eine Kernaufgabe für das Allgemeinwohl.