Ein kleiner Hinweis am Rande: Haben Sie bezüglich des Starkregenereignisses am 10.05.2018 die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung einmal überprüft ob diese auch bei Elementarschäden haftet? Insbesondere sollten Sie auf Wörter wie Witterungsniederschläge und Starkregen achten.
Einige Beispiele, welche Sätze Sie in den Versicherungsbedingungen wiederfinden können:
„Versicherungsschutz besteht, wenn Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch eine Öffnung in das Gebäude eindringt, die durch eine versicherte Gebäudebeschädigung verursacht ist.“
und
„Treten Niederschläge durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ein, leisten wir bis zu x Euro je Versicherungsfall für Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Regen- oder Schmelzwasser auf versicherte Sachen.“
und
„Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstückes mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
b) Witterungsniederschläge
c) Austritt von Grundwasser an die Oberfläche infolge a) oder b).“
und
„Der Selbstbehalt beträgt 10 % des entschädigungspflichtigen Betrages (mindestens x Euro / höchstens x Euro). Die Wartezeit beträgt einen Monat ab Einschluss des Risikos.“
Sprechen Sie für Fragen ihre Versicherung bzw. Makler an.