Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich derzeit, ob sich der Einbau einer Wärmepumpe noch lohnt und welche Zuschüsse es dafür gibt. Die gute Nachricht: Der Staat fördert den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung weiterhin mit hohen Zuschüssen. Die weniger gute Nachricht: Die Förderregeln sind in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden und wurden zuletzt erneut angepasst.

Die OWG e.V. erklärt die wichtigsten Punkte in einfachen Worten.

Warum gibt es überhaupt eine Förderung?

Der Staat möchte, dass alte Öl- und Gasheizungen nach und nach durch klimafreundliche Heizungen ersetzt werden. Deshalb unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Einbau von Wärmepumpen mit Zuschüssen.

Ziel ist es, Energie zu sparen, den CO₂-Ausstoß zu senken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren.

Wie hoch ist die Förderung?

Grundsätzlich gibt es eine Basisförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau einer neuen Wärmepumpe. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Zuschläge hinzukommen. Je nach persönlicher Situation ist dadurch eine deutlich höhere Förderung möglich.

Zu den möglichen Zuschlägen gehören unter anderem:

  • Klimageschwindigkeitsbonus, wenn die entsprechenden Voraussetzungen beim Austausch einer alten fossilen Heizung erfüllt werden.
  • Einkommensbonus für Haushalte mit geringerem zu versteuerndem Haushaltseinkommen.

Was hat sich geändert?

Während die Förderung früher vergleichsweise einfach aufgebaut war, müssen Antragsteller heute zahlreiche Bedingungen beachten. Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise:

  • Art der alten Heizung
  • Einkommen des Haushalts
  • Art der neuen Wärmepumpe
  • Selbstnutzung oder Vermietung der Immobilie
  • Einhaltung der technischen Vorgaben

Außerdem wurden die Förderbedingungen im Jahr 2026 erneut angepasst. Wer sich für eine Wärmepumpe interessiert, sollte deshalb die aktuell geltenden Regeln genau prüfen.

Wer stellt den Antrag?

Die Förderung für den Heizungstausch wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt.

Hauseigentümer müssen dabei die von der KfW vorgegebenen Antrags- und Verfahrensschritte beachten. Besonders wichtig ist die richtige Reihenfolge zwischen Antragstellung, Vertragsabschluss und Durchführung der Maßnahme. Werden die Förderbedingungen oder Fristen nicht eingehalten, kann der Anspruch auf die Förderung verloren gehen.

Weitere Informationen zur Heizungsförderung bei der KfW

Lohnt sich eine Wärmepumpe weiterhin?

In vielen Gebäuden lautet die Antwort: Ja.

Besonders beim Ersatz älterer Öl- oder Gasheizungen können Wärmepumpen langfristig die Heizkosten reduzieren. Gleichzeitig kann eine moderne und effiziente Heizungsanlage zur Zukunftsfähigkeit einer Immobilie beitragen.

Durch die staatliche Förderung lassen sich die Investitionskosten zudem häufig deutlich reduzieren.

Ob eine Wärmepumpe für ein bestimmtes Haus technisch und wirtschaftlich geeignet ist, sollte jedoch immer individuell von einem Fachbetrieb geprüft werden. Dabei spielen unter anderem der energetische Zustand des Gebäudes, die vorhandenen Heizflächen und die benötigten Vorlauftemperaturen eine wichtige Rolle.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Achtung: Für neue Heizungsanlagen sind in Schleswig-Holstein zusätzlich die landesrechtlichen Vorgaben und Klimaziele zu berücksichtigen.

Insbesondere beim Einbau beziehungsweise Austausch einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlage können zusätzliche Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien bestehen oder zukünftig relevant werden.

Nach den vorliegenden Informationen ist dabei insbesondere eine Vorgabe zu beachten, nach der innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Austausch einer mit Öl oder Gas betriebenen Heizungsanlage ein regenerativer Anteil berücksichtigt werden muss. Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern können, sollten Eigentümer vor einer Heizungsmodernisierung unbedingt den aktuell geltenden Stand prüfen.

Förderung im Vergleich – Stand August 2026

Bei den Förderbedingungen haben sich insbesondere die förderfähigen Kosten beziehungsweise Berechnungsgrenzen verändert.

  • Alte Förderberechnungsgrenze: 30.000 Euro
  • Neue Förderberechnungsgrenze: 28.000 Euro
  • Ab Januar 2027 soll die Förderberechnungsgrenze im Halbjahresrhythmus um jeweils 750 Euro sinken.

Geplante Änderungen der Basisförderung ab 2027

Auch bei der Basisförderung sind nach den derzeit vorliegenden Informationen Änderungen vorgesehen.

Die bisherige Basisförderung von 30 Prozent soll ab Januar 2027 auf 15 Prozent reduziert werden. Weitere 15 Prozent Bonus sollen hinzukommen können, wenn die einzubauende Wärmepumpe die dafür vorgesehenen Anforderungen hinsichtlich einer Fertigung in einem EU-Land erfüllt.

Geplante Änderungen beim Klimageschwindigkeitsbonus

Auch beim Klimageschwindigkeitsbonus sind Änderungen vorgesehen.

  • Aktuell: 16 Prozent
  • Ab Januar 2027: 12 Prozent
  • Anschließend soll der Bonus im Halbjahresrhythmus um jeweils 4 Prozentpunkte reduziert werden.
  • Ab der zweiten Jahreshälfte 2028 soll der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig entfallen.

Da es sich bei den zukünftigen Regelungen teilweise um angekündigte beziehungsweise noch veränderliche Vorgaben handelt, sollten Eigentümer vor einer Investitionsentscheidung unbedingt den jeweils aktuellen Stand prüfen.

Förderung nach Haushaltseinkommen im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt die Förderbeträge beziehungsweise Förderquoten im Vergleich:

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Bisher Juli 2026 – Dezember 2026
0 – 30.000 € 21.000 € bei 70 % 22.400 € bei 80 %
30.001 – 40.000 € 21.000 € bei 70 % 19.600 € bei 70 %
40.001 – 50.000 € 16.500 € bei 55 % 15.680 € bei 56 %
ab 50.000 € 16.500 € bei 55 % 12.880 € bei 46 %

Die dargestellten Beträge und Prozentsätze dienen der vereinfachten Übersicht. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den jeweils geltenden Förderbedingungen sowie den individuellen Voraussetzungen ab.

Wer eine Heizungsmodernisierung plant, sollte frühzeitig handeln

Wer eine Heizungsmodernisierung plant, sollte die aktuellen und angekündigten Rahmenbedingungen frühzeitig in seine Entscheidung einbeziehen.

Eine rechtzeitige Planung kann dazu beitragen, die derzeit noch attraktiven Fördermöglichkeiten bestmöglich zu nutzen und langfristig von einer effizienten und zukunftssicheren Heizlösung zu profitieren.

Vor einer verbindlichen Beauftragung sollten sowohl die technische Eignung des Gebäudes als auch die aktuellen Fördermöglichkeiten geprüft werden.

Fazit der OWG e.V.

Die staatliche Förderung für Wärmepumpen ist für viele Hauseigentümer weiterhin attraktiv. Allerdings sind die Förderbedingungen unter den neuen Regelungen komplexer geworden.

Hauseigentümer sollten sich daher frühzeitig informieren und die Fördermöglichkeiten vor einer Auftragsvergabe beziehungsweise dem Beginn der Maßnahme prüfen.

Die OWG e.V. empfiehlt, sich vor einer Entscheidung fachkundig beraten zu lassen. Dadurch kann vermieden werden, dass Fördermöglichkeiten verloren gehen, und es kann geprüft werden, welche Heizlösung für das jeweilige Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.


Hinweis / Haftungsausschluss: Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen weder eine Rechts-, Steuer-, Energie- noch eine individuelle Förderberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können sich gesetzliche Vorgaben, Förderbedingungen, Fördersätze, Fristen und technische Anforderungen kurzfristig ändern. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben kann daher nicht übernommen werden. Maßgeblich sind stets die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die aktuellen Förderbedingungen und Veröffentlichungen der zuständigen Behörden und Förderstellen. Vor Abschluss von Verträgen, Beauftragung eines Fachunternehmens oder Beginn einer Maßnahme sollte die individuelle Förderfähigkeit geprüft und bei Bedarf fachkundiger Rat eingeholt werden.

Stand: August 2026. Keine Rechts-, Steuer-, Energie- oder Förderberatung.

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