Gemäß der Satzung der Gemeinde Oststeinbek über die Reinigung der öffentlichen Straßen vom 17. Oktober 2018 gilt:
Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich unterbleiben sollte; ihre Verwendung ist nur erlaubt,
1. in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist;
2. an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- und —abgängen‚ starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
Nach Rücksprache (08.01.2026) mit dem Bürgermeister liegt aktuell ein solcher besonderer klimatischer Ausnahmefall vor.
Damit ist die Verwendung von Streusalz derzeit erlaubt.
Da Streusalz jedoch umweltschädlich ist, bitten wir darum, es nur sparsam einzusetzen: Zunächst Schnee und Eis räumen, erst danach – wenn nötig – streuen.
Bild: Bilder: Glatteis, Eis, Glatt. Kostenlose Nutzung. – Bild von Markus Sch. auf Pixabay
