Ein großes Dankeschön an die Organisatoren, Helfer, mitmachenden Vereine und Verbände und besonders an Daniela Bornhöft für ein tolles Marktfest 2026!

Oststeinbek bundesweit in den Nachrichten!

Wann hat es das schonmal gegeben, dass eine kleine Gemeinde bundesweit in den Nachrichten auftaucht und dann noch mit einem positiven Thema. Viele haben es gelesen und zahlreich sind bereits die Wünsche, wie das Geld ausgegeben werden soll. Umso wichtiger ist ein genauer Blick auf die Zahlen und was das für uns bedeutet.

Lesen Sie mehr dazu auf der Homepage der OWG e.V. 

www.owg-oststeinbek.de

Bundesregierung verkompliziert die Förderung für Wärmepumpen
Die Förderbedingungen für Wärmepumpen haben sich geändert. Durch Anpassungen der Bundesregierung sind die Regelungen für Hausbesitzer deutlich komplexer geworden. Förderhöhen, Bonusregelungen und Voraussetzungen müssen jetzt genauer geprüft werden. Wer eine neue Heizung plant, sollte sich daher frühzeitig informieren, um Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.
Den ausführlichen Bericht finden Sie auf der Homepage der OWG e.V. unter

www.owg-oststeinbek.de

Mit dem Schulbeginn sind wieder viele Kinder auf Oststeinbeks Straßen unterwegs. Insbesondere für die Schulanfänger beginnt ein neuer und aufregender Lebensabschnitt, bei dem sie sich zunächst im Straßenverkehr orientieren müssen. Daher bitten wir alle Verkehrsteilnehmer um besondere Aufmerksamkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und eine vorausschauende Fahrweise. Oft sind es schon kleine Gesten der Achtsamkeit, die zu mehr Sicherheit beitragen.

Im Rahmen der Verkehrserziehung findet Ende September zudem wieder die Aktion „Zu Fuß zur Schule“ statt. Sie ermutigt Kinder, ihren Schulweg selbstständig und aktiv zurückzulegen und stärkt gleichzeitig ihr Bewusstsein für sicheres Verhalten im Straßenverkehr.

Vor diesem Hintergrund sorgt die aktuelle Geschwindigkeitsregelung auf dem Abschnitt zwischen Friedhof und Meienhoop für Verwunderung. Der ursprüngliche Gemeindebeschluss sah vor, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf diesem Abschnitt von bisher 60 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Tatsächlich wurde auf der Landesstraße jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h angeordnet. Dies erscheint vor dem Hintergrund der Schulwegsicherheit und der Bemühungen um mehr Verkehrssicherheit nur schwer nachvollziehbar.