Die Nachricht über die Gewerbesteuer-Nachzahlung von knapp 100 Millionen Euro ist zweifellos ein außergewöhnlicher Moment für Oststeinbek. Dass unsere Gemeinde von einem Urteil des Bundesfinanzhofs profitiert, ist eine erfreuliche Entwicklung und sorgt weit über die Gemeindegrenzen hinaus für Aufmerksamkeit.

Dabei lohnt sich jedoch ein genauer Blick: Von der genannten Summe verbleiben letztlich nur rund 28 bis 30 Millionen Euro in Oststeinbek. Der größere Teil fließt über Kreisumlage, Gewerbesteuerumlage und den kommunalen Finanzausgleich an Bund, Land, den Kreis Stormarn und andere Kommunen weiter. Auch das zeigt, wie eng die kommunale Finanzierung miteinander verbunden ist.

Als OWG – Oststeinbeker Wählergemeinschaft freuen wir uns über diesen unerwarteten finanziellen Spielraum. Gleichzeitig wissen wir, dass diese Nachzahlung ein einmaliger Sondereffekt ist. Sie ersetzt keine dauerhaft stabile Einnahmebasis.

Hinzu kommt, dass unser früher größter Gewerbesteuerzahler nicht mehr in Oststeinbek ansässig ist. Das strukturelle Defizit unserer Gemeinde bleibt daher auch nach dieser erfreulichen Nachricht bestehen. Gerade deshalb sollte die aktuelle Situation nicht zu überstürzten Entscheidungen führen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, mit Augenmaß zu handeln: Chancen zu nutzen, notwendige Investitionen sorgfältig zu planen und die finanzielle Stabilität unserer Gemeinde auch langfristig im Blick zu behalten. So kann dieser besondere Moment zu einem nachhaltigen Gewinn für Oststeinbek werden.

Hintergrund:

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Gewerbesteuer von Offshore-Windparks beschert der Gemeinde Oststeinbek eine außergewöhnliche Steuernachzahlung von knapp 100 Millionen Euro. Für unsere Gemeinde ist das zweifellos eine historische Chance. Gleichzeitig zeigt ein genauer Blick, dass von dieser Summe nur rund 28 bis 30 Millionen Euro tatsächlich dauerhaft in Oststeinbek verbleiben.

Wie kam es zu der Nachzahlung?

Auslöser ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2024 (Az. IV R 5/22). Die Richter entschieden, dass die Gewerbesteuer von Offshore-Windparks grundsätzlich der Gemeinde zusteht, in der sich die Geschäftsleitung des Betreibers befindet.

Eine bisherige Regelung des Landes Niedersachsen, nach der das Land diese Gewerbesteuer selbst vereinnahmte, erklärte der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig. Nach Artikel 106 Absatz 6 des Grundgesetzes steht die Gewerbesteuer ausschließlich den Gemeinden zu.

Da die Betreibergesellschaft eines Offshore-Windparks vor der Insel Juist über mehrere Jahre ihren Unternehmenssitz in Oststeinbek hatte, steht unserer Gemeinde nun die Gewerbesteuer für diesen Zeitraum zu.